Für Friseure/Friseurinnen wird der Ansturm der Kundschaft zum Großereignis und es gibt dabei einiges zu beachten. So teilte die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst ud Wohfahrtspflege (BGW) mit, dass die Friseursalons folgende Dinge beachten müssen:
a) Anpassungen im Friseursalon
Einrichten von Plätzen, an denen sich die Kundinnen/Kunden die Hände waschen/desinfizieren
Wartezonen sperren
Bodenmarkierungen für den notwendigen Abstand anbringen
Handwaschplätze für Beschäftigte mit Flüssigseife-Spendern und/oder Händedesinfektionsmittelspender und Einmalhandtücher einrichten
Optimierte Lüftung: z. B. Stoßlüftung mindestens stündlich
bevorzugt bargeldlose Zahlung, nach dem Kontakt mit Bargeld Hände waschen bzw. desinfizieren
b) Organisation im Salon
Termine sollten nur nach vorheriger telefonischer/digitaler Vereinbarung stattfinden. "Walk-In-Termine" sollten unterbleiben.
Kundenpräsenz steuern, Wartezeiten müssen außerhalb des Salons verbracht werden.
Anzahl der anwesenden Menschen begrenzen, sodass die Salongröße den Sicherheitsabstand mind. 1,5 Metern plus Bewegungsspielraum gewährleisten kann.
ggf. nur jeden zweiten oder dritten Friseurstuhl besetzen
Abstand von mind. 1,5 Metern zwischen Beschäftigten und Kundinnen/Kunden einhalten, wenn keine Frisiertätigkeiten ausgeübt werden.
Krisenstab und Krisenkommunikation etablieren
Verschiedene Schichtteams bilden, die keinen Kontakt zueinander haben, um bei der Erkrankung einzelner Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen an Covid-19 und Quarantäneauflagen für Teammitglieder den Betrieb weiter aufrechterhalten zu können.
c) Kundschaft informieren
Informationstafel im Eingangsbereich aufstellen: Verhaltensmaßnahmen für Kunden/Kundinnen
Bei der telefonischen Terminvergabe und beim Betreten des Geschäfts nach Infektzeichen bzw. Erkältungssymptomen fragen – erkrankte Menschen nicht bedienen!
Mund-Nasen-Bedeckung (= Stoffmasken) müssen Kundinnen/Kunden mitbringen oder Salon stellt Einwegmasken bereit
Kunden/Kundinnen nach behördlich angeordneter Quarantäne befragen – ggf. nicht bedienen!
Zum Einhalten der Nies- und Hustenetikette auffordern
Begleitpersonen sollten wenn möglich draußen warten.
d) Mitarbeitende informieren
Mitarbeitende mit Anzeichen für einen Atemwegsinfekt oder nach dem Kontakt mit einer möglicherweise an Covid-19 erkrankten Person dürfen nicht zur Arbeit kommen.
Aufs Händeschütteln verzichten.
Arbeitsanweisungen umstellen: Haare der Kunden/Kundinnen im Salon vor der weiteren Behandlung waschen
Handschuhe während der Tätigkeiten an Kundinnen/Kunden tragen bis mindestens nach der obligatorischen Haarwäsche
Kundenumhang nach jedem Kunden, jeder Kundin zur Wäsche geben bzw. Einmalumhang wegwerfen
Unterweisung der Beschäftigten in die Schutzmaßnahmen
Einweisung in Arbeitskleidung und ggf. Schutzkleidung - Einmalplastikschürzen oder textiler Schutzkittel als Schutz vor Kontamination der persönlichen Kleidung nutzen (nach jedem Kunden wechseln bzw. waschen). Private Oberbekleidung abends im Salon bei mindestens 60°C waschen.
Unterweisung in den Gebrauch und Handhabung der Mund-Nase-Bedeckung
Unterweisung in Händehygiene/Hautschutzplan als Schutz vor Kontaktinfektionen
Sich nicht ins Gesicht fassen, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute auf Augen, Nase oder Mund zu verschleppen.
Nach einem Haarschnitt sollten grundsätzlich sofort alle Haarabschnitte sorgfältig (ohne Aufwirbeln beim Zusammenfegen) entsorgt werden.
Geräte wie Haarpinsel mehrfach vorhalten und nicht ohne vorherige Reinigung an unterschiedlichen Kunden/Kundinnen anwenden
Reinigen von Geräten, Utensilien und Flächen nach jedem Kunden mit fettlösendem Haushaltsreiniger; bei sichtbarer Verschmutzung mit Blut reinigen und desinfizieren.
Die Beschäftigten müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung haben, die sie nach Durchfeuchtung sowie spätestens nach jedem Kunden, jeder Kundin wechseln müssen. Die benutzten Mund-Nasen-Bedeckungen werden gesammelt und am Ende des Tages bei Temperaturen >60°C im Salon gewaschen und getrocknet. Je nach Anzahl der Kundinnen und Kunden muss eine entsprechende Anzahl Mund-Nasen-Bedeckung für jeden Beschäftigten bereitgehalten werden, so das BGW.
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Werden Kundendaten erfasst und gespeichert?
Friseursalons sind aus Sicht der BGW verpflichtet, eine Liste mit Kontaktdaten der Kunden/Kundinnen zu führen, damit Infektionsketten lückenlos nachverfolgt werden können und auch Kundinnen/Kunden schnell informiert werden können. Personen, die sich nicht in die Liste eintragen wollen (mit Name, Telefonnummer) können nicht bedient werden.
Vorheriges Haarwaschen sinnlos - es wird im Friseursalon gewaschen
Man geht davon aus, dass Viren an Haaren anhaften und bei Kontakt auf den Friseur, die Friseurin verschleppt werden können. Sie lassen sich jedoch mit Haarshampoo/Haarwaschmittel deaktivieren und entfernen. Je weniger Viruskontakt ein Mensch hat, desto geringer ist das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion. Zudem ist der Verlauf und die Schwere der Symptome einer Covid-19 in der Regel von der Menge der Viren abhängig, die übertragen werden und die Erkrankung auslösen. Deshalb sind Hygienemaßnahmen wie Haarewaschen notwendig. Das gilt auch für Haarefärben und das Hochstecken der Haare vor dem Waschen ist nicht gestattet.
Ebenso sind alle "gesichtsnahen" Tätigkeiten (Augenbrauen, Bart) zu unterlassen und dürfen entsprechend zurzeit nicht ausgeführt werden.
Getränke und Zeitschriften/Zeitungen im Friseursalon?
Dazu gibt es auch eine Anweisung: Es sollen keine Printmedien ausgelegt werden, da auch diese ggf. kontameniert sein können.
Wird ein Einmalumhang pro Kunde im Friseursalon benötigt?
Die Bezeichnung "Einmalumhang" bezieht sich auf die einmalige Verwendung des Umhanges pro Kunde/Kundin. Das kann auch ein Umhang aus Stoff sein, der nach jeder Kundin/jedem Kunden zur Wäsche abgeworfen wird. Die Wäsche ist bei mindestens 60 Grad mit Vollwaschmittel zu waschen. Alternativ sind auch Einwegumhänge aus Kunststoff möglich, die nach einmaligen Gebrauch entsorgt werden. Wenn Friseurumhänge als Einwegumhänge nicht in den benötigen Stückzahlen verfügbar sind, sollten Sie auf Alternativen ausweichen. Die Anforderungen für Friseurumhänge sind einfach: Wichtig ist, dass jedem Kunden, jeder Kundin ein frischer, hygienisch einwandfreier Umhang zur Verfügung steht, der alle möglichen Kontaktpunkte abdeckt. Umhänge sollten aus Stoff oder Kunststoffen bestehen. Selbst einfachste Folien aus Gastronomie- oder Baubereich wie z. B. transparente Malerabdeckfolie erfüllen bereits die Anforderungen und können kostengünstig erworben und zugeschnitten werden.
Ist ein Mund-Nasen-Schutz im Frieursalog und während des Schneiden zu tragen?
Im Friseursalon ist er verpflichtend, sowohl für die Beschäftigten als auch die Kunden einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Die Kunden und Kundinnen sollten eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung mitbringen. Diesen müssen sie während der Behandlung tragen bzw. Mund und Nase müssen durchgehend abgedeckt bleiben. Die Besorgung/Reinigung und weitere Handhabung des Kundenschutzes bleibt so in deren Verantwortung.
Die Beschäftigten müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung haben, die sie nach Durchfeuchtung sowie spätestens nach jedem Kunden, jeder Kundin wechseln müssen. Die benutzten Mund-Nasen-Bedeckungen werden gesammelt und am Ende des Tages bei Temperaturen >60°C im Salon gewaschen und getrocknet. Je nach Anzahl der Kundinnen und Kunden muss eine entsprechende Anzahl Mund-Nasen-Bedeckung für jeden Beschäftigten bereitgehalten werden.
Kinder, wenn sie alt genug sind, müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Kinder die dafür zu klein sind, sollten sich aktuell nicht in einem Friseursalon aufhalten.
War noch was?
Das Tragen von flüssigkeitsdichten Einmalhandschuhen des Personal kann neben dem Schutz vor Hautschäden auch vor dem Hautkontakt mit Corona-Viren schützen, die sich auf den Haaren der Kunden und Kundinnen befinden können. Deshalb sollten Einmalhandschuhe von Beginn an - auch schon bei der Begrüßung - getragen werden. Nach mindestens einminütigem gründlichen Waschen der Haare mit Shampoo ist davon auszugehen, dass sich keine infektiösen Viren mehr in den Haaren befinden.
Die Verwendung eines Visiers oder Gesichtsschildes kann nur als zusätzlicher Schutz dienen, wo mit direkten (infektiösen) Tröpfchen oder Spritzern zu rechnen ist: anniesen, anhusten oder medizinische Probenahmen wie z. B. beim Rachenabstrich. Ein Schutz vor potenziell virenbelastetem Aerosol (Schwebetröpfchen) in der Atemluft kann ein solches Visier nicht bieten. Als Ersatz für die Mund-Nasen-Bedeckung (= Fremdschutz) ist ein Gesichtsschild (Visier) nicht gestattet, als zusätzliche Schutzmaßnahme jedoch möglich.
Bitte nicht vergessen: Der Einsatz von Mund- und Nasenschutz, selbst hergestellten Mund-Nasen-Bedeckungen, Gesichtsmasken, Papiermasken oder FFP1-Masken darf nicht dazu führen, dass gute Händehygiene, Husten- und Abstandsetikette, sofern möglich (mind. 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen) vernachlässigt werden. Nur wenn die grundlegenden Hygieneregeln berücksichtigt sind und der Mund-Nasen-Schutzes (MNS)/Gesichtsschutz wie empfohlen getragen wird, reduziert das die Verbreitung von Tröpfchen aus der Atemluft. Dies gilt auch für selbst hergestellte Mund-Nasen-Bedeckungen.
Weitere sachdienliche Hinweise finden Sie zum Thema Besuch des Friseursalon in Coronazeiten auf der Seite der BGW auf https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Friseure-Corona_node.html